Inhaltsverzeichnis
- Was kennzeichnet einen Cannabis Social Club?
- Gemeinnützigkeit eines CSC: Ist das möglich?
- Satzung und Organe eines Cannabis Social Clubs
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
- Der Anbaurat
Was kennzeichnet einen Cannabis Social Club?
Ein CSC ist im rechtlichen Sinne ein Verein gemäß den §§ 21ff. BGB und § 2 VereinsG. Um als solcher anerkannt zu werden, müssen bestimmte Merkmale erfüllt sein:
- Freiwilliger Zusammenschluss von mindestens sieben natürlichen Personen
- Langfristige Organisation mit einem gemeinsamen Zweck
- Eigene Willensbildung und Vereinsnamen
- Gültige Satzung, die den Wechsel der Mitglieder ermöglicht
- Durch die Eintragung ins Vereinsregister wird der CSC zur juristischen Person, was bedeutet, dass die Haftung für Rechtsgeschäfte (z. B. Verträge mit Lieferanten) beim Verein liegt. Für CSCs ist die Eintragung ins Vereinsregister nicht nur verpflichtend, sondern auch empfehlenswert, um Haftungsrisiken zu minimieren
Gemeinnützigkeit eines CSC: Ist das möglich?
Eingetragene Vereine können den Status der Gemeinnützigkeit erlangen, was Steuervorteile mit sich bringt. Ob ein CSC als gemeinnützig anerkannt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Insbesondere muss der Vereinszweck klar definiert sein und den Anforderungen der Abgabenordnung entsprechen. Zwar ist es für einen CSC schwierig, diesen Status zu erlangen, aber nicht unmöglich.
Tätigkeiten wie Aufklärungsarbeit könnten als Dienst an der Allgemeinheit anerkannt werden. Bevor Du jedoch den Antrag auf Gemeinnützigkeit stellst, solltest Du unbedingt rechtlichen und steuerlichen Rat einholen, um mögliche Risiken zu vermeiden.
Satzung und Organe eines Cannabis Social Clubs
Die Satzung ist das Herzstück eines CSC und regelt den Zweck, die Aufgaben und die Struktur des Vereins. Sie definiert den Ein- und Austritt von Mitgliedern sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Vereinsorgane.
Zu den zwingend erforderlichen Organen eines CSC gehören die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Grundlegende Entscheidungen trifft die Mitgliederversammlung, der Vorstand führt die Beschlüsse aus.
Organe eines Vereins sind nicht personengebunden, es ist eher eine Funktion des Vereins.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Organ des Vereins und trifft wesentliche Entscheidungen, wie die Wahl des Vorstands, die Genehmigung von Wirtschafts- und Anbauplanungen sowie die Beschlussfassung über die Beitrags- und Finanzordnung.
Sie findet mindestens einmal jährlich statt, wobei auch außerordentliche Versammlungen einberufen werden können.
Der Vorstand
Der Vorstand ist das gesetzlich vorgeschriebene Vertretungsorgan des CSC. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt und ist für die Vertretung des Vereins nach innen und außen verantwortlich.
Besonders in einem CSC sollten die Vorstandsmitglieder über umfangreiche Verantwortung und Kenntnisse verfügen, um den Anbau und die Vereinsverwaltung effektiv zu steuern.
Der Anbaurat
Ein weiteres wichtiges Organ in einem CSC ist der Anbaurat, der den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis plant und koordiniert. Hierzu gehören die Auswahl der Sorten, die Überwachung der Ernte sowie die Qualitätssicherung.
Der Anbaurat wird ebenfalls von der Mitgliederversammlung gewählt und übernimmt eine zentrale Rolle im täglichen Betrieb des Vereins.