Qualitätsmanagement seit 2006
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Fragen & Antworten zu Cannabis-Social-Club
Qualitätsmanagement seit 2006
Fragen & Antworten zu Cannabis-Social-Club
Cannabis ist ein weit verbreitetes Genussmittel. Es wird in Deutschland oft illegal angeboten und genutzt. Damit gefährdet es häufig die Gesundheit. Besonders Jugendliche sind durch Cannabis in ihrer sozialen und kognitiven Entwicklung beeinträchtigt. Trotzdem konsumieren immer mehr Jugendliche die Droge.
Die Schwarzmarktware ist häufig verunreinigt und schafft zusätzliche Gesundheitsgefahren. Das können wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wagen wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen und drängen den Schwarzmarkt zurück, flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche. Der Gesundheitsschutz steht dabei im Vordergrund.
Die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert.
Jetzt müssen wir neue Wege gehen.
Bundesministerium hat die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells („Club Anbau & Regional-Modell/ CARe) vorgestellt.
Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission über das Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 geeinigt.
Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.
In einem ersten Schritt sollen der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Die Abgabe in Fachgeschäften wird in einem zweiten Schritt als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben umgesetzt. In dem Modellvorhaben können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich genauer untersucht werden.
Die nicht-gewinnorientierten Vereinigungen, denen der Anbau von Cannabis für ihre Mitglieder gestattet wird, unterliegen dem Vereinsrecht. Geführt werden müssen die Vereinigungen durch natürliche Personen, deren Zuverlässigkeit geprüft wurde. Eine persönliche Haftung des Vorstands der Vereinigung bei Vermögensschäden oder der Verletzung von behördlichen Auflagen soll bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit erfolgen. Der gemeinschaftliche Anbau und die Abgabe in Vereinen sind zulassungspflichtig.
Gesetzliche und behördliche Auflagen regeln Anbau und Abgabe von Cannabis im Rahmen der Vereinigungen:
Anbauvereine sollen nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung tätig sein. In Anbauvereinen werden Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag entrichten, welcher die Abgabe bestimmter monatlicher Mengen an Cannabis umfasst.
Nach unseren Umfragen planen die künftigen Vereine:
In Anbauvereinen wird ausschließlich die Abgabe von Cannabis als Blüten oder Harz erlaubt sein.
Nein. Für Cannabis und für Anbauvereinigungen soll ein generelles Werbeverbot gelten. Die Umverpackungen werden als neutrale Verpackung, d.h. ohne werbendes Design, gestaltet. Werbende Kaufanregungen durch Anbauvereine oder (in den Modellprojekten) Verkaufsstellen im Außenauftritt oder im Internet sind verboten. Zulässig sollen lediglich sachliche Informationen sein, beispielsweise über den Ort der kontrollierten Abgabe.
Aktuell ist das nicht der Teil der politischen Debatte.
Gemäß Eckpunktepapier aus Oktober 2022 soll über die Zulassung von Online- bzw. Versandhandel an Privatpersonen spätestens im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes entschieden werden.
Zulassung und Überwachung der Vereinigungen, die Cannabis für ihre Mitglieder anbauen, erfolgen durch die Landesbehörden u.a. in Bezug auf die Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben und mit Stichproben und Besuchen vor Ort.
Verstöße der Anbauvereine oder der an den Modellprojekten teilnehmenden Unternehmen gegen Lizenzierungs- bzw. Erlaubnisvorgaben sollen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden können. Bei wiederholt ordnungswidrigem Verhalten soll dies strafrechtlich verfolgt und die Lizenz/Zulassung entzogen werden können.
Nein. Die CSC´s sollen nur für sich anbauen. Eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau ist ebenfalls ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist es erlaubt ein Darlehen aufzunehmen – allerdings muss dafür eine “ordnungsgemäße Wirtschaftsführung” nachgewiesen werden.
Der Vorstand sollte grundsätzlich ehrenamtlich arbeiten (kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 840 Euro jährlich erhalten).
Man kann grundsätzlich natürlich auch Gehälter für den Vorstand und aktiv Tätige zahlen. Dies orientiert sich dann an dem, was der Verein zahlen kann und was realistisch ist.
Wer im Verein “in Vollzeit” arbeitet soll auch vernünftig entlohnt werden.
Bundesweit soll eine einheitliche Plattform errichtet werden. Diese soll Informationen zu dem Gesetz und vorhandene Angebote für Prävention, Beratung, Behandlung sowie zu Wirkung, Risiken und „safer-use“-Hinweise bündeln. Gleichzeitig soll die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiterentwickelt werden.
Für konsumierende Jugendliche sollen niedrigschwellige Frühinterventionsangebote zur Konsumreflektion ausgebaut und verbindlich werden. Außerdem ist geplant, Informations- und Präventionsangebote sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene in allen Bereichen zu stärken.